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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Buchungskonditionen

Vorab sei erwähnt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen erforderlich sind, damit es für Kunden und Vermittler Rechtssicherheit gibt.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unsere Motivation all unseres Handelns. Wir versuchen, immer eine für den Besitzer/Tourenanbieter und dem Kunden zufriedenstellende Lösung zu finden, falls es zu Diskrepanzen kommen sollte.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gomera-Apartments (in Folge AGB genannt) gelten für die Vermittlung von Ferienunterkünften (Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Apartments, Studios und Casa Rurales), Mietautos, Touren (Whale Watching, Wandern, Ausflüge usw.) und Transferleistungen durch:

Britta Aschmutat

Gomera-Apartments (www.gomera-apartments.com)

La Pista 11

38870 Valle Gran Rey

La Gomera

Spanien

 

Tel. +34649 520 741

Mail: info@gomera-apartments.com

 

im Folgenden »Gomera-Apartments« genannt.

Anderslautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von Gomera-Apartments um gültig zu sein.

Mit verbindlichem Buchungsabschluss gelten diese AGB automatisch als vom Gast akzeptiert!

Weiterführende Informationen über die Informationspflicht gemäß Änderungen der Pauschalreiserichtlinien ab dem 01. Juli 2018 finden Sie ganz unten oder HIER.

 

Allgemeines

Gomera-Apartments ist kein Reiseveranstalter, sondern sieht seine Aufgabe darin, individuelle Ferienunterkünfte und Touren (Whale Watching, Wanderungen, Ausflüge usw.) auf La Gomera zu vermitteln. Dabei profitieren unsere Kunden von den persönlichen Kenntnissen der Objekte und den guten, persönlichen Kontakten zu den Eigentümern der Immobilien sowie den Tourenveranstaltern.

Für alle bei Gomera-Apartments angebotenen Ferienunterkünfte (Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Apartments und Casas Rurales) gelten folgende Bedingungen:

Die Preise sind in der Regel für eine Belegung mit 2 Personen und pro Nacht angegeben. Was jede weitere Person kostet, entnehmen Sie bitte der Beschreibung des jeweiligen Objektes auf unserer Homepage.

In vielen Unterkünften beträgt die Mindestmietzeit eine Woche, aber kürzere Zeiträume und besonders lange Zeiträume bieten wir Ihnen auf Anfrage ebenfalls gerne an.

Bettwäsche finden Sie für den wöchentlichen Wechsel in jedem Objekt, auch Hand-, Badetücher und Geschirrtücher sind ausreichend vorhanden und/oder werden bei Bedarf gewechselt. Hand- und Badetücher dürfen nicht mit zum Strand genommen werden, d. h. Strandbadetücher müssen selbst mitgebracht werden.

Verbrauchsmaterialien, wie Reinigungsmittel, Seife und Toilettenpapier werden nicht gestellt. Die meisten Objekte stehen am Anreisetag ab 15 Uhr bereit. Am Tage der Abreise ist die Wohnung bzw. das Haus bis 11 Uhr zu räumen. Auf Anfrage können ggfls. auch andere An- und Abreisezeiten vereinbart werden.

Maßgeblich sind die (ggf. im Einzelfall abweichenden) Informationen für Ihre Ferienunterkunft, die wir Ihnen bei Reservierung zusenden.

Vertrag

Der Vertrag kommt zwischen den jeweiligen Eigentümern bzw. der Hausverwaltung, dem Autoverleiher, dem Tourenanbieter, dem Transportunternehmen und dem Kunden zustande. »Gomera-Apartments« tritt lediglich als Vermittler, nicht jedoch als Vertragspartei auf.

Bezahlung

Die Miete für die Unterkunft wird bei Reservierung und Buchungsabschluss mit maximal 50% angezahlt. Die Anzahlung beträgt (je nach Eigentümer) 20 – 50% des Gesamtpreises, darüber hinaus wird eine Buchungsgebühr von 20,-- Euro erhoben. Die restliche Miete muss bei den meisten bis spätestens 4 Wochen vor Anreise per Überweisung bezahlt werden. Die Kontonummer wird den Gästen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist momentan noch nicht möglich.

Für eine Banküberweisung Gomera-Apartments das eigene Konto zur Verfügung. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten (z.B. bei Überweisungen aus der Schweiz und anderen NICHT-EU-Ländern) werden nicht übernommen. Die Überweisung muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Als Verwendungszweck sind Ihr Name, Monat und Jahr, Name der gebuchten Unterkunft anzugeben, um die Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen. Der Eingang der Zahlung wird bestätigt und damit ist die Reservierung der Unterkunft garantiert.

Stornierung/Rücktritts- und Umbuchungsvereinbarungen

Den Vertrag können Sie als Kunde jederzeit schriftlich stornieren. Entscheidend für die Berechnung der damit verbundenen Rücktrittskosten ist das Datum des Posteinganges oder der Mail bei Gomera-Apartments.

Für einige unserer Ferienobjekte gelten gesonderte Stornierungs-/Rücktritts- und Umbuchungs-Vereinbarungen, welche wir Ihnen bei der Angebotserstellung schriftlich mitteilen.

Folgende Rücktrittsgebühren werden im Falle einer Stornierung erhoben:

• Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

• Rücktritt von 89 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 35 % des Mietpreises

• Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

• Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises

• Rücktritt von 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

• Rücktritt ab 6 Tage bis zum Anreisetag oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

Bei einer Stornierung oder Umbuchung aufgrund von staatlichen Reisebeschränkungen, wie beispielsweise im Falle von COVID-19, gilt folgendes:

 

Corona bedingte Stornierungen werden (fast) kostenfrei anerkannt, wenn die Stornierung auf Grund von staatlich verordnetem Reiseverbot erforderlich ist!

Ein Reiseverbot besteht, wenn Sie aus dem Heimat- oder Urlaubsland nicht aus- oder nicht einreisen können.

In diesem Fall berechnen wir lediglich 35,--€ Servicegebühr für die Abwicklung der Buchung und Stornierung.

Der Rest, der zu diesem Zeitpunkt bereits geleisteten Zahlung, kann auf Wunsch als Gutschrift gutgeschrieben (Gültigkeit 1 Jahr) oder erstattet werden.

Eine Reisewarnung, wie sie bereits seit Monaten besteht, mit den dazu gehörigen Auflagen wie Testpflicht und Quarantänepflicht, ist kein Reiseverbot.

In diesem Fall gelten die üblichen Stornierungsbedingungen von Gomera-Apartments, siehe oben.

Gomera-Apartments kann im Falle einer Stornierung wegen COVID-19 jederzeit einen Nachweis über die Stornierung/Umbuchung des gebuchten Fluges oder anderer Transportmittel verlangen.

Der Mieter kann, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, einen oder mehrere Ersatzteilnehmer benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintreten.

Für jedwede Stornierung, Umbuchung oder Vertragsänderung fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35,-- Euro an.

Sollte der Mieter die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen (wegen Krankheit, Verspätung bei der Ankunft u.ä.), aus Gründen, die nicht vom Eigentümer bzw. Vermieter zu vertreten sind, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer guten Reiserücktritt- und/oder Reiseabbruchversicherung!

Haftung

Die Darstellung der zu mietenden Feriendomizile auf der Webseite www.Gomera-Apartments.com  wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Gomera-Apartments als vermittelnde Agentur keine Haftung für Änderungen, die vor Ort vorgenommen wurden und von denen Gomera-Apartments nicht in Kenntnis gesetzt wurde, übernehmen kann.

Auch haftet Gomera-Apartments nicht für vorübergehende Störungen in der Energie- und Wasserversorgung, ebenso wenig wie für Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten. Die Bereitstellung der Energie- und Wasserversorgung sowie die Funktionsbereitschaft von evtl. Heizung, Pool, Klimaanlage u. ä. obliegen dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter des Objekts. Bei Einschränkungen wie beispielsweise Lärmbelästigung durch Bauarbeiten u. ä. ist der Eigentümer, Vermieter oder Verwalter anzusprechen, wobei Gomera-Apartments gerne dabei unterstützt und vermittelt, wenn es darum geht, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und/oder ggf. auch eine Alternative anzubieten.

.Die Haftung aus dem Mietvertrag für Sachschäden, ist auf die Höhe des Mietpreises insgesamt beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Nutzung der gebuchten Unterkunft einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt immer und ausschließlich auf eigene Verantwortung der Mieter.

 

Für Personen- und andere Schäden, die durch Unfälle im gemieteten Ferienobjekt oder auf dem dazu gehörigen Grundstück auf Kundenseite entstehen, ist Gomera-Apartments zu keiner Zeit haftbar zu machen. Die Aufsichtspflicht über mitreisende Kinder obliegt allein den Mietern, insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Swimmingpool-Tiefen und teils unwägbares Gelände einzelner Grundstücke. Die Mieter sind für ihre Sach- und Wertgegenstände, sowie ihr Bargeld selbst verantwortlich. Weder Gomera-Apartments noch die Eigentümer, Vermieter oder Verwalter haften bei Beschädigung oder Verlust.

Verpflichtung des Mieters

Die Vertragsbedingungen sind von allen Beteiligten einzuhalten und Änderungen zur Anzahl der Personen, Haustiere usw. sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sollten Leistungsstörungen eintreten, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, alles zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

So sind Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten dem Eigentümer, Vermieter vor Ort oder Gomera-Apartments zu melden, sonst können eventuelle Rückerstattungsansprüche nicht berücksichtigt werden.

Die Eigentümer, Vermieter oder Verwalter müssen immer die Möglichkeit zur Behebung der Mängel in einer angemessenen Frist haben.

Mieter, die die Meldepflicht nicht berücksichtigen und die Unterkunft ohne ausdrückliche Einwilligung von Gomera-Apartments verlassen, verlieren jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises.

Das gemietete Ferienobjekt ist Besen- und Schrankrein zu hinterlassen. Die Mieter haben das Objekt und das Inventar pfleglich zu behandeln und haften persönlich für von ihnen verursachte Schäden. Verschmutzen die Mieter das Objekt übermäßig, so ist der Leistungsträger berechtigt zusätzlich anfallende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alle Schadensersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu richten. Gomera-Apartments steht Ihnen hier gegebenenfalls als Ver-/Übermittler zur Verfügung. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters des gebuchten Feriendomizils.

Informationspflicht gemäß Änderungen der Pauschalreiserichtlinien ab dem 01. Juli 2018:

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des BGB erfolgt.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über Gomera-Apartments (www.gomera-apartments.com) im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung (Unterkunft) können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

 

Daher ist Gomera-Apartments nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals www.gomera-apartments.com werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen.

Informaionspflicht
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